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Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB

  1. Allgemeines

Die allgemeinen Bestimmungen unter Ziff. 1 gelten, soweit in Ziff. 2 ff. keine speziellen Bestimmungen für bestimmte Leistungen festgehalten werden.

 

1.1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „“) gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Einzelunternehmen  mit Sitz im Langacker 29, 9491 Ruggell, Liechtenstein (in der Folge „“ „“ oder „“) und ihren Kunden (in der Folge „“, „“ oder „“).

Mit der Bestellung der Leistungen gelten diese AGB als angenommen. Abweichende Bedingungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung der Gesellschaft. 

1.2 Leistungen der Gesellschaft

Die Gesellschaft erbringt Dienstleistungen im Bereich der Betreuung und Pflege von Hunden, Katzen und Kleintieren sowie u.a. im Bereich der Lernförderung (in der Folge „“). Zudem betreibt sie einen Online-Shop für Hunde- und Tierbedarf (inkl. Verleih) (in der Folge „“) (Dienstleistungen und das Anbieten von Produkten in der Folge gemeinsam als „“). 

Die Leistungen der Gesellschaft können über die Website unter www.canisia-hundedorf.com eingesehen und gebucht bzw. bestellt werden. Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den Beschreibungen auf der Homepage.

1.3 Vertragsschluss

Die Darstellung der Dienstleistungen und Produkte im Webportal bzw. Online-Shop stellt keinen rechtlich verbindlichen Antrag dar, sondern nur einen unverbindlichen Online-Katalog (Einladung zur Offertenstellung). Nach Auftrags-/Bestelleingang senden wir Ihnen eine Auftrags- bzw. Bestellbestätigung zu, mit deren Empfang der Vertrag zustande kommt (Annahme). Aufträge und Bestellungen werden nur von geschäftsfähigen Kunden entgegengenommen. Vor der Bestätigung der Gesellschaft stellen die aufgegebenen Aufträge und Bestellungen noch keinen bindenden Vertrag dar. Erhält der Kunde binnen zwei Wochen nach Abgabe des Auftrags/der Bestellung keine ausdrückliche Auftrags- bzw. Bestellbestätigung, ist er nicht mehr an seinen Auftrag/seine Bestellung gebunden.

Es liegt im alleinigen Ermessen der Gesellschaft Aufträge und Bestellungen anzunehmen oder abzulehnen. Dies insbesondere aber nicht ausschliesslich dann, wenn auf der Website Schreib- oder Druckfehler vorhanden sind, die Grundlage des Angebots des Kunden werden, wenn sich aus den Angaben des Kunden der begründete Verdacht ergibt, dass der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäss erfüllen wird oder wenn aufgrund eines nicht vertragsgetreuen Verhaltens des Kunden im Zuge der Abwicklung eines anderen Vertragsverhältnisses der Verdacht besteht, dass der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäss erfüllen wird. 

Die Abgabe von Produkten erfolgt zudem nur in haushaltsüblichen Mengen. 

Sofern der Kunde seinen Auftrag/seine Bestellung auf eine andere Art (persönlich, telefonisch, per E-Mail oder postalisch) aufgibt, gelten die obgenannten Bestimmungen sinngemäss und kommt ein Vertrag erst mit ausdrücklicher schriftlicher Auftrags-/Bestellbestätigung der Gesellschaft zu Stande. 

 

1.4 Preis

Es gelten die zum Zeitpunkt des Auftrags/der Bestellung gültigen Preise wie auf der Website der Gesellschaft ausgewiesen. Sollte es sich beim veröffentlichten Preis um einen erkennbaren und offensichtlichen Fehler handeln (Erklärungsirrtum), so hat die Gesellschaft das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Gesellschaft kann die auf der Homepage ausgewiesenen Preise jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.

Alle auf der Homepage ausgewiesenen Preise verstehen sich in CHF. Allfällige Verpackungs- und Versandkosten sind in den Preisen inbegriffen, soweit nicht anders vermerkt. Ebenso sind allfällige Fahrspesen bei einer Leistungserbringung ausserhalb Liechtensteins nicht inbegriffen. 

Die Lieferung von Produkten erfolgt innerhalb FL und CH mittels der Liechtensteinischen Post versandkostenfrei. Bei Lieferungen ausserhalb von FL und CH erfolgt die Lieferung mittels Paketdienst zu den jeweils anfallenden Paketkosten. Die Gesellschaft behält sich ausdrücklich vor, die Versandkosten in Zukunft anzupassen.

In Bezug auf Dienstleistungen im Rahmen des Hundesalons, richtet sich der Preis grundsätzlich nach dem Pflegezustand des Hundes und bezieht sich auf gepflegte, filzfreie Hunde und nach der angegebenen Rasse. Die Gesellschaft ist berechtigt, nennenswerte Zeitverzögerung durch Unruhe des Hundes als Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

Bei Abrechnung nach Zeitaufwand gelten die angegebenen Preise je Zeiteinheit. Eine Abrechnung erfolgt im fünf-Minuten-Takt.

1.5 Zahlungsmodalitäten

Für die Bezahlung der Rechnung gilt eine Zahlungsfrist von 10 Werktagen ab Rechnungsstellung.

Zahlungen sind in der Regel per Überweisung auf das angegeben Konto oder bar zu leisten. Zahlungen können von Kunden aber auch per Sofortüberweisung, Kreditkarte oder PayPal geleistet werden.

Es liegt im Ermessen der Gesellschaft bestimmte Zahlungsarten im Einzelfall zuzulassen oder auszuschliessen.

1.6 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug werden dem Kunden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche entweder rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Gesellschaft anerkannt sind.

 

1.7 Ort der Leistungserbringung

Lieferungen von Produkten erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist, an die vom Kunden angegebene Versandadresse. 

Dienstleistungen finden immer bei dem Kunden zu Hause statt. Nach Rücksprache mit dem Kunden können sie allerdings auch bei anderen Örtlichkeiten stattfinden. Die Gesellschaft kann den Ort der Durchführung bei Bedarf ändern.

 

1.8 Lieferzeit und Zeitpunkt der Leistungserbringung

Im Regelfall beträgt die Lieferzeit 5 – 10 Werktage ab der Bestellbestätigung, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt.

Für die Durchführung der Dienstleistungen vereinbart die Gesellschaft individuelle Termine mit den Kunden. Die Gesellschaft ist bemüht möglichst zeitnahe Termine anzubieten, gibt jedoch keine Garantie für die Terminvereinbarung innerhalb einer bestimmten Zeit ab.

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor in den auf der Homepage www.canisia-hundedorf.com veröffentlichten Ferienzeiten, Produkte (inkl. Verleih) auszuliefern und keine Termine für die Dienstleistungserbringung anzubieten.

 

1.9 Stornierung / Verschiebung

Soweit der Kunde verhindert ist und einen individuell vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, kann der Kunde bis 24 Stunden vor Beginn der Leistung kostenlos zurücktreten. Erfolgt die Absage (Eingang der Absage bei Gesellschaft massgebend) weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, wird eine Ausfallgebühr in der Höhe von 50% des vereinbarten Preises erhoben. Diese Ausfallgebühr ist auch zu bezahlen, wenn die Leistungserbringung aufgrund des Vorliegens einer ansteckenden Krankheit des Hundes durch die Gesellschaft verweigert wird und der Kunde den Termin nicht bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt.

Die Ausfallgebühr ist sofort fällig und per Banküberweisung oder in bar zu bezahlen. Die Gesellschaft kann von der Vergabe eines neuen Termins absehen, bis die Ausfallgebühr bezahlt wurde.

 

1.10 Beendigung der Zusammenarbeit 

Die Gesellschaft kann vom Vertrag zurücktreten ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Kunde vertragswidrig verhält. Die Berechtigung zur Beendigung der Zusammenarbeit besteht auch bei ansteckenden Krankheiten des Hundes des Kunden. Läufigkeit einer Hündin des Kunden ist kein Beendigungsgrund. 

Bei einer Verspätung des Kunden ab 30 Minuten behält sich die Gesellschaft vor einen vereinbarten Termin nicht mehr wahrzunehmen und die Zusammenarbeit allenfalls zu beenden.

Nach Wegfall des Beendigungsgrundes steht es dem Kunden frei, auf die Gesellschaft zuzugehen. In diesem Fall wird ihm Rahmen der bestehenden Angebote nach einer Möglichkeit gesucht, sodass der Kunde die gebuchte(n) und bezahlte(n) Leistungen nachholen kann.

Bei Dienstleistungen, welche mehrere Termine umfassen (fortlaufende Dienstleistungen) kann die Gesellschaft zudem das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen kündigen. Der Kunde hat kein ordentliches Kündigungsrecht. 

 

1.11 Gewährleistung und Haftung der Gesellschaft bei Produkten des Online-Shops

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln, soweit nachstehend nicht anderweitig vereinbart. Sind die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft, oder liegt eine Falschlieferung vor, kann die Gesellschaft die Gewährleistung wahlweise durch teilweisen oder vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges Produkt, Gutschrift bis maximal des Verkaufspreises im Zeitpunkt der Bestellung oder Minderung erbringen. 

Der Kunde hat mangelhafte Ware oder eine Falschlieferung innert 24 Stunden nach Empfang zu beanstanden. Andernfalls gilt die gelieferte Ware als einwandfrei und durch den Kunden genehmigt. Verdeckte Mängel müssen unmittelbar nach Entdecken schriftlich beanstandet werden. Ohne gegenteilige Mitteilung ist mangelhafte Ware bis zur Rückabwicklung aufzubewahren und darf nicht konsumiert werden.

Für Schäden, welche aus einer Benutzung entgegen der Gebrauchsanweisung entstehen, übernimmt die Gesellschaft keine Haftung.

Ein Schadenersatzanspruch aufgrund einer ausbleibenden Lieferung gilt bei bloss leichter Fahrlässigkeit von der Gesellschaft als ausgeschlossen. Ebenso wird die Ware bei Versendung nicht zusätzlich versichert, bei Diebstahl oder Verlust besteht keine Haftung seitens der der Gesellschaft.

Die Haftung der Gesellschaft für eigenes Verschulden sowie das ihrer Arbeitnehmer, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

1.12 Pflichten und Zusicherungen des Kunden bei Buchung von Dienstleistungen

Der Kunde sichert der Gesellschaft mit Buchung der Leistung zu, dass dessen Tier entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen registriert ist und eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.

Der Kunde sichert weiter zu, dass dessen Tier den vollen Impfschutz besitzt und gesund ist. Auf Verlangen der Gesellschaft ist der Kunde verpflichtet, den Impfausweis des Tieres vorzuweisen.

Der Kunde informiert vor Beginn der individuellen Dienstleistung der Gesellschaft über Besonderheiten seines Tieres im Umgang, seine spezifischen Eigenheiten bzw. Charaktermerkmale (z.B. Jagdverhalten, aggressives Verhalten, Allergien), die Verpflegung, medizinische Versorgung, sowie allfällige Krankheiten und / oder körperliche Beschwerden. Diese Pflicht besteht auch während der Dauer der Dienstleistung unverändert fort.

Der Kunde bestätigt weiter, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. Eine Wurmkur sollte nicht länger als 3 Monate zurück liegen. Insbesondere hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier über ausreichenden Floh- und Zeckenschutz verfügt. Sollte Verdacht auf eine gesundheitliche Beeinträchtigung (z.B. Zwingerhusten bei Hunden, akuter Durchfall) bestehen, hat der Kunde dies umgehend mitzuteilen. 

Für den Fall, dass dem zur Betreuung überlassenen Tier Medikamente zu verabreichend sind, sind diese mit entsprechender schriftlicher Instruktion auszuhändigen. 

Falls das Tier während der Betreuung gefüttert werden soll, ist das Futter mit entsprechender Instruktion zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde ist verpflichtet die Gesellschaft darüber zu informieren, falls der Hund beim Dogwalking nicht in Gewässer oder in Walder (vermehrtes Zeckenaufkommen) darf.

Der Kunde hat zu gewährleisten, dass die Gesellschaft die zur Dienstleistung benötigten Schlüssel rechtzeitig erhält. Die Gesellschaft gibt den Schlüssel nicht an unbefugte Dritte weiter.

Wird die Gesellschaft bei einer Tierbetreuung videoüberwacht, so ist sie vom Kunden darüber umgehend in Kenntnis zu setzen.

Insofern es sich um eine Dienstleistung im Beisein des Kunden handelt (bspw. Hundeschule) ist der Kunde verpflichtet, während der Dauer der Dienstleistung die Aufmerksamkeit bei seinem Hund zu haben und diesen selbständig zu beaufsichtigen, zu sichern und für dessen Wohlergehen zu sorgen.

Verletzt der Kunde eine der obgenannten Verpflichtungen, haftet er hierfür ohne Beschränkung für alle Schäden, die bei umfassender Information bzw. vertragsgemässem Handeln hätten verhindert werden können. 

 

1.13 Pflichten und Zusicherung der Gesellschaft bei der Erbringung von Dienstleistungen

Die Leistungsausführung gemäss dem Auftrag des Kunden liegt im pflichtgemässen Ermessen der Gesellschaft. Die Gesellschaft schuldet keinen Erfolg und erteilt keine Garantie oder Zusicherung für das Erreichen eines bestimmten Ziels.

Die Gesellschaft verpflichtet sich bei der Übernahme des Tieres, das Tier art- und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Die Gesellschaft behält sich vor, etwaig geforderter Einsatz bestimmter Hilfsmittel abzulehnen. Ebenso behält sich die Gesellschaft vor, Verstösse gegen das gültige Tierschutzgesetz bzw. gegen die jeweilige Tierschutzverordnung den zuständigen Behörden zu melden.

Müssen die zu betreuende Tiere durch die Gesellschaft transportiert werden, wird von der Gesellschaft eine tierschutzgerechte und sichere Transportbedingung geschaffen.

Die Gesellschaft sichert ausdrücklich zu, dass beim Dogwalking der Kontakt zu anderen fremden Hunden vermieden wird.

Sollte das Tier während der Erbringung von Dienstleistungen erkranken oder sich verletzten, wird primär versucht, den jeweils betreuenden Tierarzt einzuschalten. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich die Gesellschaft im Sinne des Tieres vor, einen andren Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschliesslich vom Kunden zu tragen.

 

1.14 Haftung der Gesellschaft bei Dienstleistungen 

Der Kunde ist für sein Tier und dessen Handlungen verantwortlich und übernimmt die alleinige Haftung. Die Funktion des Tierhalters verbleibt beim Kunden. Dies ungeachtet dessen, wo die individuelle Dienstleistung stattfindet und ob diese in An- oder Abwesenheit des Kunden erfolgt.

Für Schäden oder Krankheiten, die der Hund während der Behandlungszeit erleidet, sei es in An- oder Abwesenheit des Kunden, wird die Gesellschaft nicht haftbar gemacht, es sei denn, sie hat die Schäden oder Krankheit selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. 

Die Gesellschaft haftet nicht, wenn trotz Vorsichtsmassnahmen der Hund während der Behandlungszeit entflieht und hieraus ein Schaden entsteht. Ferner entfällt die Haftung der Gesellschaft in den Fällen, in denen durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeit Schäden entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes dieser während der Behandlung trotz diesbezüglichen Vorsichtsmassnahmen verletzt wird.

Die Gesellschaft schliesst ausdrücklich die Übernahme aller Schäden aus, welche im Zusammenhang mit der Fütterung, oder der Verabreichung von allfälligen Medikamenten steht, speziell bei Unverträglichkeit oder Tod des Tieres während der Betreuung.

Wird das Tier in Folge eines Unfalls im Zuge des Transportes verletzt, so übernimmt die Gesellschaft keine Haftung und keine Kosten für Behandlungen.

Bei einer Schlüsselübergabe haftet die Gesellschaft nicht bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus.

Die Haftung der Gesellschaft für eigenes Verschulden sowie das ihrer Arbeitnehmer, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für Folgeschäden wird ausgeschlossen. Ebenso wird die Haftung aufgrund höherer Gewalt explizit ausgeschlossen.

Im Falle einer bewiesenen Haftung haftet die Gesellschaft im Rahmen einer bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung. 

 

1.15 Höhere Gewalt

Sollte die individuellen Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt durch die Gesellschaft abgesagt oder verschoben werden müssen, so bleiben die Aufträge und Bestellungen bestehen und die Gesellschaft entscheidet über das weitere Vorgehen. Die Gesellschaft bemüht sich darum, dass die Kunden die Bestellungen und Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt erhalten.

Unter höhere Gewalt wird unter anderem folgendes verstanden: Ein von aussen kommendes, nicht vorhersehbares und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarere Mittel nicht oder nicht rechtzeitig anwendbares Ereignis wie etwa Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Streike, behördliche oder nicht behördliche Massnahmen, Epidemien und Pandemien, Krankheitskrisen.

 

1.16 Widerrufsrecht beim Vertragsschluss über die Website

Beim Vertragsschluss über die Website hat der Kunde das Recht binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Widerruf mit eindeutiger schriftlicher Erklärung (z.B. ein mit der Post versendeter Brief, Telefax oder E-Mail) erklären. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat der Kunde die Produkte unverzüglich, spätestens binnen sieben Tagen ab Erklärung des Widerrufs an die Gesellschaft zurückzusenden. Die Gesellschaft hat dem Kunden nach Erhalt der Rücksendung der Produkte alle Zahlungen, die sie von dem Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen sieben Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Produkte wieder bei der Gesellschaft eingegangen sind. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, verwendet, es sei denn, mit dem Kunde wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Gesellschaft kann die Rückzahlung verweigern, bis die Produkte nicht vollständig bei der Gesellschaft eingetroffen ist. 

Haben Sie verlangt, oder wurde bei der individuellen Terminvereinbarung vereinbart, dass Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Kunde einen angemessenen Betrag zu bezahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Gesellschaft von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

 

 

2. Besondere Bestimmungen bezüglich der einzelnen Dienstleistungen

 

2.1 Pflegebehandlung einschliesslich Friseurleistungen

Alle Pflegebehandlungen an Hunden durch die Gesellschaft werden mit dem Tierhalter vorbesprochen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt. Ausgangspunkt für alle Leistungen ist neben einer hohen Qualität die Erhaltung der Gesundheit des Hundes unter ständiger Beachtung des Tierschutzes. 

Sollte eine Pflegebehandlung ohne Waschen des Hundes gebucht werden, verpflichten sich die Kunden ihren Hund vor der Pflegebehandlung selbstständig zu waschen.

Je nach Zustand und Beschaffenheit des Hundefells, kann es beim Föhnen dazu kommen, dass sich Haare des Hundes im Raum verteilen. Gröbere Verschmutzungen werden von der Gesellschaft beseitigt. Eine Grundreinigung des zur Verfügung gestellten Raums wird nicht vorgenommen werden.

Zusätzlich entstehende und beauftragte Leistungen sind zusätzlich zu bezahlen. Zu den gesondert entstehenden oder separat zu beauftragenden und zu bezahlenden Leistungen gehören insbesondere: Entfilzen des Hundes, dazu ggf. erforderliche Pflegeprodukte oder auch eine Parasitenbehandlung. Die Preise hierfür werden individuell vereinbart.

Der Hund ist vom Kunden unmittelbar nach der Behandlung vor Ort zu Hause auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.Gefällt das besprochene Ergebnis

schlussendlich doch nicht oder muss der besprochene Plan aus hygienischen, kosmetischen oder gesundheitlichen Gründen (z.B. bei Verfilzungen) angepasst werden, übernimmt die Firma keine Haftung und es gibt keine Preisreduktion.

 

Liegt ein von der Gesellschaft zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist die Gesellschaft zu zwei Nachbesserungen nach entsprechender Terminvereinbarung berechtigt, bevor Ersatz- oder Zusatzkosten etc. vom Kunden geltend gemacht werden können.

 

2.2 Hundeschule

Die Hundeschule bietet Dienstleistungen in der Form einer Beratung an. Die Hundeschule übernimmt nicht die Ausbildung, das Training oder die Zusammenarbeit des Kunden mit dessen Hund. Im Rahmen der Beratungsdienstleistung vermittelt die Hundeschule dem Kunden die umschriebenen Kenntnisse und Fähigkeiten. 

 

2.3 Hunde-, Katzen und sonstige Kleintierbetreuung

Jegliche Tierbetreuung der Gesellschaft wird nach Massgabe dieser AGB (soweit anwendbar) und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt. Gegenstand des Vertrages ist die Verwahrung, Versorgung, Verpflegung und Betreuung des Tieres. 

Die Hundebetreuung wird mit dem Tierhalter ausdrücklich besprochen. Sollte ein sogenanntes «Dogwalking» (Spazierenführen des Hundes) vereinbart werden, so wird der Hund ausschliesslich an der Hundeleine bzw. Schleppleine geführt. Hunde dürfen nur freilaufen, wenn dies ausdrücklich von dem Tierhalter schriftlich bestätigt wurde. Im Falle eines Dogwalkings ohne Hunde- bzw. Schleppleine wird der Hund aus Sicherheitsgründen mit einem AirTag oder einem Tracitive Tracker ausgestattet, damit der Hund in Notfällen geortet werden kann.

 

2.4 Förderung für Kinder mit/ohne Hund

Die Gesellschaft bietet Leseförderung mit oder ohne Hund für Kinder an. Dieses Programm kann zur Unterstützung der schulischen Leistungen führen. Ebenso wird ein Lese-Hund Angebot für Schulen und Bibliotheken angeboten. Der Organisator einer solchen Förderung, muss mit den jeweiligen zuständigen Leitern die Organisation und den Ablauf planen. Dies wird nicht von der Gesellschaft vorgenommen.

 

2.5 Kauf von Tierbedarf

Die Gesellschaft betreibt unter anderem einen Onlineshop, über den Produkte für den Tierbedarf gekauft werden können. 

Bis zur vollständigen Begleichung aller jeweiligen Rechnungsposten bleiben die gelieferten Produkte im Eigentum der Gesellschaft. 

Die Gesellschaft bietet personalisierte Produkt für einen Aufpreis von CHF 5.00 pro Produkt an. Bei personalisierten Produkten verlängert sich die Lieferfrist auf 3-6 Wochen ab dem Zahlungseingang. Personalisierte Produkte müssen immer vorab bezahlt werden. Ein Kauf auf Rechnung ist nicht möglich. Ebenso sind personalisierte Produkte vom Umtausch und Widerrufsrecht ausgeschlossen.

 

2.6 Verleih von Hunde- und Tierbedarf

Der Mietpreis ist immer im Voraus zu bezahlen und das gemietete Produkt wird erst nach Eingang des Mietpreises an den Kunden versendet. Ein Versand ausserhalb von Liechtenstein und der Schweiz ist nicht möglich.

Das Mietobjekt wird dem Kunden für eine Mietdauer von 30 Tagen überlassen. Die Mietdauer beginnt mit der Zustellung beim Kunden zu laufen. Die Mietdauer kann auf Anfrage für CHF 5.00 pro Produkt jeweils um einen Monat verlängert werden. Ein Produkt kann nach Absprache mit der Gesellschaft und Bezahlung des festgelegten Restbetrags auch vom Kunden erworben werden.

Die Gesellschaft weist ihre Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde seinen Hund niemals unbeaufsichtigt mit einem geliehenen Mietgegenstand lassen darf. Das Mietobjekt darf zudem nicht an Dritte weitergegeben werden.

Nach Ende der Mietdauer sind die geliehenen Produkte an die Adresse der Gesellschaft zurückzusenden oder nach Rücksprache mit der Gesellschaft an der Adresse der Gesellschaft abzugeben. Die Kosten für die Rücksendung bzw. Abgabe trägt der Kunde. Befindet sich der Kunde in Liechtenstein, kann auch ein Abholtermin mit der Gesellschaft vereinbart werden. Der Abholservice ist kostenlos.

Sollte der Kunde das Mietobjekt nicht rechtzeitig an die Gesellschaft zurückstellen, behält sich die Gesellschaft vor, die folgenden Kosten in Rechnung zu stellen:

  • 5 Tage nach vereinbartem Mietende: Erste Erinnerung ohne Gebühr

  • 10 Tage nach vereinbartem Mietende: Erste Mahnung mit CHF 10.00 Gebühr

  • 15 Tage nach vereinbartem Mietende: Zweite Mahnung mit CHF 20.00 Gebühr

  • 20 Tage nach vereinbartem Mietende: Neupreis des Produkts muss vom Kunden bezahlt werden

Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Kunde bei Verlust und / oder Schaden / Defekt des vermieteten Gegenstands, welche von unsachgemässer Verwendung des Produktes entstanden sind und zur Folge haben, dass der geliehen Gegenstand unbrauchbar ist, die Gesellschaft unverzüglich zu kontaktieren hat.

Nach Rückgabe des Mietobjekts prüft die Gesellschaft die Produkte auf Schäden und übermässige Abnutzung. Allfällige Schäden aus übermässiger Abnutzung sind vom Kunden zu übernehmen. Abnützungen, wie z.B. Kratz- und Beissspuren, gelten grds. als normale Abnutzungen und müssen nicht beglichen werden. Allerdings gelten bei sog. Intelligenz- und Schnüffelspiele für Hunde nicht die allgemeine Abnützungsregeln, da diese Spielzeuge nicht zum Beissen oder Kratzen geeignet sind. 

Bei Verlust oder übermässiger Abnutzung hat der Kunde der Gesellschaft einen pauschalen Betrag von CHF 50.00 zu bezahlen. Die Gesellschaft ist berechtigt, einen allfällig darüberhinausgehenden Schaden zusätzlich in Rechnung zu stellen.

 

 

3. Schlussbestimmungen

3.1 Datenschutz

Informationen hinsichtlich die Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden sich in der Datenschutzerklärung, welche unter www.canisia-hundedorf.com zu finden ist.

 

3.2 Änderungen

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Homepage www.canisia-hundedorf.com zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft. 

 

3.3 Änderungen

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und/oder der weiteren Dienstleistungen davon nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten sollten.

 

3.4 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese AGB und allfällige oder im Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Kunden entstehende Streitigkeiten, ist ausschliesslich Liechtensteinisches Recht anwendbar.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und dem Kunden ist das Fürstliche Landgericht in Vaduz, Liechtenstein.

Stand Mai 2024

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